Allgemeine Reisebedingungen

Der Reiseveranstalter ACSI Touropering B.V. erkennt die Reisebedingungen des ANVR (Algemene Nederlandse Vereniging van Reisondernemingen - Allgemeiner Verband der Niederländischen Reiseveranstalter) als rechtsverbindlich für alle Reiseverträge an. Nachfolgend handelt es sich um eine Auflistung der Reisebedingungen in deutscher Sprache, die Sie auch auf hier einsehen können. Im Falle einer Abweichung gelten die Originalbedingungen in niederländischer Sprache als rechtsverbindlich.

ANVR - Reisebedingungen

Für diese Pauschalreise gelten die ANVR-Reisebedingungen sowie unsere ergänzenden ACSI Campingreisen-Geschäftsbedingungen. Wenn sich die Reise aus Reiseleistungen verschiedener Dienstleister zusammensetzt, gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen dieser Dienstleister, die jedoch nicht die ANVR-Reisebedingungen oder die gesetzlichen Ansprüche beeinträchtigen dürfen. Wenn ergänzende Geschäftsbedingungen gelten, werden wir dies ausdrücklich angeben.

ARTIKEL 1 - Einleitung

1.1. Diese Reisebestimmungen gelten für Pauschalreiseverträge, die ACSI Campingreisen mit Ihnen als Reisenden schließt.

1.2. ACSI Campingreisen kann diese Reisebestimmungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. ACSI Campingreisen wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.

1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Pauschalreisevertrag innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei so genannten „Kreuzfahrten“.

1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.

ARTIKEL 2 - Informationen von ACSI Campingreisen

2.1. ACSI Campingreisen oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer hat Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert.

2.2. ACSI Campingreisen kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einer Reiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber verlangen.

2.3. ACSI Campingreisen ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.

2.4. Ist das Angebot von ACSI Campingreisen online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.

2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.

2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese ACSI Campingreisen bekannt ist. Die endgültigen Abflug bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrecken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.

ARTIKEL 3 - Ihre Angaben

3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt.

3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.

3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass ACSI Campingreisen oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen ACSI Campingreisen alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

3.4. Sie können ACSI Campingreisen auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen ACSI Campingreisen diese mitteilen. ACSI Campingreisen ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Kommt der Veranstalter der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.

ARTIKEL 4 - Bestätigung/Stornierung durch ACSI Campingreisen

4.1. Wenn Sie das Angebot von ACSI Campingreisen einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung.

4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn ACSI Campingreisen die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung sollte vorzugsweise schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen. Wenn Sie eine (An-)Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot von ACSI Campingreisen angenommen haben.

4.3. ACSI Campingreisen kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. ACSI Campingreisen wird Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn darüber informieren. Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt ACSI Campingreisen diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.

4.4. Das Angebot von ACSI Campingreisen ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. ACSI Campingreisen muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist von ACSI Campingreisen am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag, in dem Fall beginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.

4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird ACSI Campingreisen dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.

4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein.

ARTIKEL 5 - Änderungen durch ACSI Campingreisen

5.1. ACSI Campingreisen hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen.

5.2. Ist ACSI Campingreisen verpflichtet, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat ACSI Campingreisen gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.

5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie ACSI Campingreisen Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie ACSI Campingreisen Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben.

5.4. ACSI Campingreisen hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:

  • Erhöhung der Treibstoffkosten oder;

  • Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;

  • Erhöhung der Steuern oder;

  • Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflug- oder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.

ACSI Campingreisen kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.

5.5. Erhöht ACSI Campingreisen entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.

5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert ACSI Campingreisen den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen von ACSI Campingreisen zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.

5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und ACSI Campingreisen Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet ACSI Campingreisen alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

ARTIKEL 6 - Hilfe und Unterstützung

6.1. ACSI Campingreisen bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.

6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten von ACSI Campingreisen zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die ACSI Campingreisen und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.

6.3. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese ACSI Campingreisen mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.

6.4. Wenn die Reise aufgrund von Umständen, die weder Ihnen noch dem Reiseveranstalter zuzuschreiben sind, nicht den Erwartungen entspricht, die Sie vernünftigerweise auf der Grundlage der Vereinbarung haben können, trägt jede Partei ihren eigenen Schaden. Für ACSI besteht dies z.B. aus dem zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften und für Sie aus zusätzlichen Unterbringungs- und Rückführungskosten außerhalb der gesetzlichen Frist.

ARTIKEL 7 - Vertragserfüllung und Haftung von ACSI Campingreisen

7.1. ACSI Campingreisen sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies ACSI Campingreisen unverzüglich mitgeteilt, sorgt ACSI Campingreisen dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht von ACSI Campingreisen verlangt werden kann.

7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt ACSI Campingreisen sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass ACSI Campingreisen diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet ACSI Campingreisen eine angemessene Preisminderung an.

7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.

7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/ oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:

  • Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;

  • Die Art und Klasse der Unterkunft;

  • Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.

Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:

  • Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;

  • Die Eigenschaften des/der Reisenden, die ACSI Campingreisen bekannt und von ACSI Campingreisen bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie von ACSI Campingreisen akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.


7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn: a. Sie ACSI Campingreisen rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass ACSI Campingreisen diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn ACSI Campingreisen anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann. b. Der Mangel ist unverzüglich zu beheben.

7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und ACSI Campingreisen diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.

7.7. Die Haftung von ACSI Campingreisen für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, ACSI Campingreisen hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. ACSI Campingreisen kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.

7.8. ACSI Campingreisen haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der von ACSI Campingreisen nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.

7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich ACSI Campingreisen auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann ACSI Campingreisen die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.

ARTIKEL 8 - Ihre Rechte

8.1. Substitution

8.1.1. Sie können ACSI Campingreisen bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:

  • Der andere erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen und

  • Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor der Abreise in einer vorab von ACSI Campingreisen mitgeteilten Form einzureichen, und in jedem Fall so rechtzeitig, dass ACSI Campingreisen die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann.

  • Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.

8.1.2. Der Antragsteller, Sie und Ihre Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber ACSI Campingreisen für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. ACSI Campingreisen gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.

8.2. Reiseunterlagen

8.2.1. ACSI Campingreisen gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum von ACSI Campingreisen angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Werktage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies ACSI Campingreisen oder dem Händler unverzüglich mitteilen.

8.3. Garantie bei Zahlungsunfähigkeit

8.3.1. Ist ACSI Campingreisen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.
8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
8.3.3. ACSI Campingreisen leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen von ANVR genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt ACSI Campingreisen mit, wie und unter welchen Bedingungen er als Veranstalter diese Garantie übernommen hat.

ARTIKEL 9 - Wenn Sie stornieren

9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter ACSI Campingreisen den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.

9.2. Sofern ACSI Campingreisen nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze (Schadenspauschale) auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die ACSI Campingreisen aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten:

  • Bei Stornierung bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: die Anzahlung, jedoch nicht mehr als 35 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 35 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum 21. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 40 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 21. Kalendertag (inkl.) bis zum 14. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 50 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 14. Kalendertag (inkl.) bis zum 5. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 75 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 5. Kalendertag (inkl.) bis zum Abreisetag: 90 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung am Abreisetag oder später: 95 % des Reisepreises.

Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag von ACSI Campingreisen veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten oder Versicherungsprämien.

9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr verpflichtet. Sind keine festen Stornokosten vereinbart, hat ACSI Campingreisen auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen.

9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt ACSI Campingreisen an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.

9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. ACSI Campingreisen berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.

9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt ACSI Campingreisen eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen von ACSI Campingreisen gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.

9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird von ACSI Campingreisen entsprechend verrechnet.

9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag bei ACSI Campingreisen eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag bei ACSI Campingreisen eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag bei ACSI Campingreisen eingegangen.

9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und ACSI Campingreisen erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.

9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des Calamiteitenfonds (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.

ARTIKEL 10 - Bezahlung

10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie von ACSI Campingreisen die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. ACSI Campingreisen kann eine Anzahlung verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum von ACSI Campingreisen angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.

10.2. Bei Zahlungsverzug wird ACSI Campingreisen oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass – wenn Sie dann noch nicht zahlen – der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden von ACSI Campingreisen auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn das Abreisedatum innerhalb dieser 14 Tage liegt, haben Sie den vollen Reisepreis spätestens 24 Stunden vor dem Abreisedatum zu zahlen.

10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie ACSI Campingreisen ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.

10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.

ARTIKEL 11 - Ihre weiteren Verpflichtungen

11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen von ACSI Campingreisen zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.

11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann ACSI Campingreisen Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass ACSI Campingreisen den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen.

11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.

ARTIKEL 12 - Beschwerden (Verfahrensweise)

Während der Reise

12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei:

  1. dem betreffenden Dienstleister;

  2. dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,

  3. ACSI Campingreisen.

12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.

12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt ACSI Campingreisen für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.

12.4. ACSI Campingreisen informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen.

12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/ oder die Registrierung der Reklamation nicht in der von ACSI Campingreisen angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder ACSI Campingreisen daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.

Nach der Reise

12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.

12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.

12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann ACSI Campingreisen beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung. 12.9. ACSI Campingreisen wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.

ARTIKEL 13 - Rechtsstreitigkeiten

13.1. Wenn Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird oder Sie keine diesbezügliche Abhilfe erhalten, können Sie, falls gewünscht, spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Einreichung Ihrer Beschwerde bei ACSI Campingreisen den Streitfall bei der folgenden Schlichtungskommission einreichen: Geschillencommissie Reizen, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande (www.degeschillencommissie. nl). Die Kommission behandelt nur Beschwerden von natürlichen Personen.

13.2. Die Schlichtungskommission fällt ein Urteil gemäß den diesbezüglich festgelegten Regeln in den Reisebestimmungen. Die Entscheidung der Schlichtungskommission erfolgt in Form einer verbindlichen Empfehlung an beide Parteien. Sie sind verpflichtet, für die Bearbeitung eines Rechtsfalls eine Gebühr zu zahlen.

13.3. Alle Ansprüche erlöschen zwei Jahre nach Beendigung der Reise bzw. zwei Jahre nach dem ursprünglichen Abreisedatum der nicht stattgefundenen Reise.

13.4. Wenn Sie das im vorigen Absatz genannte verbindliche Empfehlungsverfahren nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie das Recht, sich an das zuständige Gericht zu wenden.

13.5. Für die auf der Grundlage dieser Reisebestimmungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.

13.6. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.

ARTIKEL 14 - Erfüllungsgarantie

14.1. Der ANVR garantiert, dass seine Mitglieder den verbindlichen Empfehlungen der obengenannten Schlichtungskommission entsprechen, es sei denn, das Mitglied reicht dem Gericht die verbindliche Empfehlung innerhalb von zwei Monaten nach dessen Versendung zur Aufhebung ein. Diese Garantie gilt wieder, wenn die verbindliche Empfehlung nach Prüfung durch das Gericht bestätigt wurde und das diese Garantie belegende Urteil rechtskräftig geworden ist.

14.2. Die Garantie der ANVR ist auf 10.000,- € pro verbindlicher Empfehlung begrenzt. Die ANVR gewährt diese Garantie unter der Bedingung, dass Sie im Falle von dessen Inanspruchnahme Ihren Anspruch aufgrund der verbindlichen Empfehlung bis zum maximal ausgezahlten Betrag gleichzeitig mit der Anerkennung der Erfüllungsgarantie an die ANVR übertragen (abtreten).

14.3. Die ANVR gibt keine Erfüllungsgarantie, bevor der Streitfall in einer Sitzung der Schlichtungskommission geprüft wurde und keine endgültige Entscheidung getroffen wurde sowie eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • dem Mitglied ein Zahlungsaufschub gewährt wurde; oder

  • das Mitglied für bankrott erklärt wurde; oder

  • die Geschäftstätigkeit des Mitglieds de facto beendet ist.

Letzteres wird durch das Datum der Eintragung der Geschäftsaufgabe in das Handelsregister oder durch ein früheres Datum bestimmt, für das die ANVR plausibel nachweisen kann, dass die Geschäftstätigkeit de facto eingestellt war.

14.4. Die Anwendung der Erfüllungsgarantie setzt voraus, dass Sie sich darauf berufen, indem Sie sich schriftlich an die ANVR (www.anvr.nl) wenden.